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Über Uns

Wir sind Ihr Partner für Anliegen rund um Patientenbeförderung und Verkehr. Wir planen für Sie und stellen Ihre Wünsche und Bedürfnisse dabei immer in den Mittelpunkt unserer Arbeit.
Wir bieten Ihnen hochwertigen Service mit größtmöglichem Sicherheitsstandard zum fairen Preis.
Im Unterschied zur "qualifizierten" Krankenbeförderung gemäß Rettungsdienstgesetz werden hierbei Fahrten durchgeführt, bei denen die beförderten Patienten während der Fahrt weder einer medizinischen Betreuung noch der medizinischen Ausstattung eines Krankentransportwagens bedürfen.

Wer entscheidet, womit transportiert werden soll ?

Grundsätzlich entscheidet der Arzt, der die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellt, welches Fahrzeug für die Patientenbeförderung geeignet ist. Hierbei muss der Arzt vom aktuellen Zustand des Patienten und der mutmaßlichen Entwicklung während der Beförderung ausgehen.

Wer bezahlt die Krankenfahrt?

Medizinisch notwendige und ärztlich verordnete Fahrten werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Sofern Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind (Befreiungsausweis), fällt eine Zu-
zahlung in Höhe von 10% der Rechnungssumme an. Zur Zeit sind das mindestens 5.- bis maximal 10.- Euro. Bei ambulanten Behandlungen, die nicht im Zusammenhang mit einem stationären Kranken-
hausaufenthalt stehen, oder zu einer ambulanten Operation gehören, muss vor Fahrtantritt eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegen. In Ausnahmefällen - das heißt - wenn der Besuch beim Arzt oder des Krankenhauses vorher nicht absehbar war, kann eine Genehmigung auch nachträglich beantragt werden.
Die Genehmigung wird in aller Regel von den Krankenkassen erteilt, wenn es sich um Fahrten von und zur Dialyse, Chemotherapie oder Bestrahlung handelt oder eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung (Merkzeichen “aG, “BI , “H oder Pflegestufe 2 bzw. 3) vorliegt.